Übernachtungsteuer – Bettensteuer Freiburg

Die Stadt Freiburg hat zum 1. Januar 2014 die Freiburger Übernachtungsteuer eingeführt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet sind, diese Abgabe in Höhe von 5% des Übernachtungpreises zu erheben und an die Stadt Freiburg abzuführen. Unsere Zimmerpreis beinhalten bereits diese separate Steuer und wird von uns nicht zusätzlich erhoben.

Seit dem 01.07.2023 gilt die Bettensteuer auch für beruflich bedingte Übernachtungen gemäß des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16)

Stadt Freiburg
Stadtkämmerei
Telefon: 0761 201-5162
oder 0761 201-5161
Email: uebernachtungsteuer@stadt.freiburg.de

Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Internet unter https://www.freiburg.de/steuer